Wir sichern Sie ab: Gefährdungsbeurteilungen

„Rechtssicherer Betrieb nach dem neusten Stand der Technik.“

Jeder Aufzug ist anders, hat andere Nutzungsbedingungen und Risiken.

Am 1. Juni 2015 trat die neue Fassung der Betriebssicherungsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Sie richtet sich an Sie, als Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen, worunter auch Aufzüge fallen. Diese neue BetrSichV verpflichtet Sie zu einer Gefährdungsbeurteilung aller Aufzugsanlagen, wenn Sie diese anderen Personen zur Verfügung stellen.

Übertragen Sie uns Ihre Pflicht als Betreiber und sichern Sie sich mit uns ab!

Ihre Vorteile

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